Angebot für gemeinnützige Träger
Nicht nur das Gesundheitswesen befindet sich im Umbruch. Kaum ein Tag vergeht, an dem nicht in der Presse über Änderungen in allen Sozialbereichen berichtet und über neue Versorgungsformen laut nachgedacht wird.
Unsere Motivation
Aufgrund unserer Erfahrungen mit Behörden, gemeinnützigen Organisationen und Anbietern im Gesundheitswesen sind wir der Überzeugung, ... |
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- dass die Zeit des Umbruchs als Zeit der Chancen verstanden werden muss (Beispiel PB)
- dass diese Chancen aktiv gestaltet werden müssen ( das kostet Einsatz und Kraft) (Beispiel)
- dass die Zeit des Umbruchs auch bedeutet, die Interessenvertretung der Betroffenen neu auszurichten, um dort neue Freiräume zu schaffen, wo alte verloren gehen (Beispiel)
Veränderung
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Es scheint in der Natur von Unternehmen und Vereinen zu liegen, dass umso beharrlicher an lieb gewonnenen Meinungen, Positionen und Geschäftsfeldern festgehalten wird, je massiver die Veränderungen in ihrer Umgebung stattfinden.
Unsere Überzeugung
Häufig lässt sich diese negative Wechselwirkung nur durch Kommunikation mit externen Betrachtern außer Kraft setzen. Der neutrale Blick von Außen ist dann nicht nur hilfreich, sondern notwendig.
z.B. Krisenprävention
Entwicklung eines vorbeugenden Maßnahmenplans, damit imageschädigende Situationen weitestgehend ausgeschlossen werden können. Aber auch im Falle des Kriseneintritts ist die richtige Krisen-Kommunikation zur Verhinderung von Image-Einbußen von entscheidender Bedeutung für Ihre Einrichtung.
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Das Trägerübergreifende Persönliche Budget (PB) ist in aller Munde. Ab 2008 sind die Kostenträger der Rehabilitation verpflichtet, einem Antrag auf PB nachzukommen. Das Ermessen wird auf ein Minimum reduziert.
- Was bedeutet es für eine soziale Einrichtung, wenn sie künftig mit ihren Klienten als Kunden direkt abrechnen muss?
- Wie müssen sich die Angebote der sozialen Einrichtungen verändern?
- Welche Konsequenzen hat das für die Personalführung und die Personalpolitik?
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Eine Mutter sucht für ihr Kind mit Trisomie 21 eine Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Sie stellt einen Antrag auf ein Persönliches Budget (PB). Gemäß § 58 SGB XII ruft das Sozialamt die beteiligten Reha-Träger an einen Tisch und es werden Alternativen erörtert und ausgearbeitet.
- Welchen Beitrag kann oder sollte die WfbM hier leisten?
- Wird sie von vornherein von den anstehenden Entscheidungen ausgeschlossen? Welche Beteiligungsmöglichkeiten bieten sich an?
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Ein ambulanter Pflegedienst erhält zunehmend Anfragen in Bezug auf häusliche Krankenpflege (SGB-V). Zugleich wird gefragt, ob er auch Dienste außerhalb der Pflege nach §§ 14 und 15 SGB XI anbieten kann.
- Wie können solche Angebote in den laufenden Pflegebetrieb integriert werden, ohne dass es (zeitweise) zu Leistungseinbrüchen kommt?
- Wie könnte eine effektive und schnelle Neukonzeption des Dienstes gestaltet werden?
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