Unser Konzept ist darauf ausgerichtet, Streitigkeiten vor Gericht soweit möglich zu vermeiden. Stattdessen soll im Vorfeld eines sich anbahnenden Prozesses rechtzeitig zwischen den Parteien verhandelt und eine Einigung erzielt werden, mit der beide Seiten zufrieden sind und ihre eigentlichen Ziele erreichen können. Auf diese Weise können der zeitliche Aufwand gestrafft und zusätzliche Kosten vermieden werden.
Gleichzeitig ist es unser Ziel, der anwaltlichen Beratung eine neue Qualität zu geben, die über eine reine Rechtsvertretung und -durchsetzung hinausgeht. Kernbestandteile dieses Qualitätskonzepts sind:
Dieses Beratungskonzept wird schwerpunktmäßig im Bereich des Medizin-, Sozial- und Organisationsrechts angewandt. Bei der Entwicklung standen und stehen uns kompetente Ansprechpartner zur Seite. Ein fortlaufender Schulungsplan für alle Mitarbeiter/Innen sichert die Aktualität von Wissen und praktischen Fähigkeiten ab.
Bitte wählen Sie:
Sie sind ein professioneller Leistungsanbieter im Bereich des Gesundheitswesens (z.B. Arztpraxis, Apotheke, Pflegeeinrichtung, Physiotherapie, Krankenhaus).
Sie vertreten einen Verein , eine Stiftung oder eine andere sozial engagierte Organisation und wünschen sich rechtlichen und unternehmerischen Rat.
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