Angebot
für Vereine, Non-Profit-Organisationen und Sozialunternehmen
Auf dieser
Seite nennen wir typische Themen unserer Mandantschaft. Sollten Sie Ihr Thema
nicht unmittelbar erwähnt finden, sprechen Sie uns dennoch gern an. Im
Rahmen unseres Netzwerkes vermitteln wir komplikationslos auch an spezialisierte
Kollegen.
Vereinsrecht
- Idealverein
und wirtschaftlicher Nebenzweck oder wirtschaftlicher Verein:
Problemfelder Eintragung, staatliche Verleihung und ihre Subsidiarität
- Europäisches
Gemeinschaftsrecht:
Die Entwicklung des EU-Vereinsstatuts
- Spektrum
der Satzungsmodelle:
"Vom autokratischen Vorstand bis zur Basisdemokratie":
Die Organisation großer Einrichtungen und Träger
- Gemeinnützig
oder mildtätig:
Verfahren zur Anerkennung einer Steuerbegünstigung
- Pflicht
zur Rechnungslegung und Bilanzierungspflicht im Verein?
Gesetzliche Sonderregelungen und die Anwendung des § 259 BGB in der Praxis
- Fragen
zum Haftungsrisiko:
Art und Umfang der Haftung des Vereins und seiner Organe,
Haftung für den nicht-rechtsfähigen Verein (Vor-Verein)
- Mitgliederversammlung
und Vorstand:
Einberufung, Versammlung oder Umlaufverfahren,
der "kleine Vorstand", weitere Organe und der Grundsatz der Selbstorganschaft
- Aufnahme
und Ausschluss von Mitgliedern:
Möglichkeiten zur Anrufung der Mitgliederversammlung oder
Anfechtung von Beschlüssen
- Liquidationsverein:
Das Anfallrecht und der Grundsatz der Vermögensbindung
Die
gemeinnützige GmbH
- Voraussetzung
der gGmbH:
Die gGmbH ist keine eigene Rechtsform neben der GmbH.
Um den Status einer gGmbH zu erhalten, muss jedoch der Gesellschaftsvertrag
und die
Art der laufenden Geschäftsführung bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
- Haftungsrisiken
bei Gründung:
Die Vorgründungsgesellschaft und die Vorgesellschaft
- Finanzverfassung:
Kapitalaufbringung, Kapitalsicherung, Kapitalerhöhung
- Die Organe
der GmbH:
Möglichkeiten der Geschäftsführung durch einen Beirat,
Einrichtung eines Aufsichtsrates, die mitbestimmungspflichtige GmbH
- §
43 GmbH-Gesetz und die Geschäftsführerhaftung:
Delegation, Aufbauüberwachung und Sorgfaltspflichten
- Steuerrechtliche
Verantwortung:
Die Haftung des Geschäftsführers nach § 69 Abgabenordnung und
§ 10 b Abs.4 EStG
- Organisationsverfassung
und Qualitätsmanagement:
Haftungsschutz der Beteiligten durch transparente Organisation