Angebot
für Leistungsanbieter im Gesundheitswesen
Auf dieser
Seite nennen wir typische Themen unserer Mandantschaft. Sollten Sie Ihr Thema
nicht unmittelbar erwähnt finden, sprechen Sie uns dennoch gern an. Im
Rahmen unseres Netzwerkes vermitteln wir - soweit nötig - komplikationslos
auch an spezialisierte Kollegen.
Teilnahme
an der vertragsärztlichen Versorgung
- Approbationsverfahren:
Beratung auch für Bewerber aus anderen Staaten
- Ermächtigung
nach § 31 Ärzte-ZV:
Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ohne KV-Mitgliedschaft
- Verfahren
bei Zulassungsbeschränkungen:
Neue Ausnahmeregelung ab dem 01.01.2005
- Niedergelassene
Ärzte:
- Abrechnung
nach GOÄ und IGeL
- Widerspruch
und Klage gegen den Honorarbescheid
- Verfahren
bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen
- Vorbereitung
auf Regelleistungsvolumina (2005):
Kalkulationssicherheit und Begrenzung der Vertragsarztleistung
- Das ärztliche
Anstellungsverhältnis:
Arbeitrecht, Berufsrecht und öffentliches Recht
- Präsenzpflicht
und Nebentätigkeit:
§ 20 Ärzte-ZV und die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts
Kooperationsformen
und integrierte Versorgungssysteme
- Rechtliche
Voraussetzungen und praktische Umsetzung:
Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft, Apparategemeinschaft
und medizinische Versorgungszentren
- Vertragsgestaltungen
zur Sicherung der Anschlussversorgung zwischen:
-
Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten
- Krankenhäusern,
ambulanten Pflegediensten und Physiotherapeuten
- Krankenhäusern,
Pflegediensten und Hausärzten
Unterstützung
bei
der Qualitätssicherung und in entsprechenden Kontrollverfahren
- in der
vertragsärztlichen Versorgung
- im Bereich
der ambulanten Pflege
- im Bereich
der stationären Pflege
(PflegeprüfVO, QualitätssicherungsG)
- Vorbereitung
auf Leistungs- und Qualitätsnachweise (§ 113 SGB-XI)
- Kontrollen
des Medizinischen Dienstes (MDK) auf Basis der Grundsätze nach §
80 SGB XI
- Richtlinien
des Gemeinsamen Bundesausschusses
- Pflegeleistungs-ErgänzungsG
Weitere
Themen:
-
Heimgesetz
und Heimmitwirkungsverordnung
-
Rechtliche
Probleme bei der Fixierung von Patienten und Pflegebedürftigen
-
Mutmaßliche
Einwilligung in Heilbehandlungen und Pflichtverletzung durch Unterlassen