Angebot für Privatpersonen
Auch wenn eine Klage zu 100 % Erfolg hat, so bleibt für die Klägerseite der Zeitverlust als Schaden bestehen. Denn selbst wenn ein eingeklagter Geldbetrag am Ende verzinst wird ("Prozesszinsen"), läßt sich die eingeschränkte Lebensqualität der Betroffenen während dieser Zeit nicht wiederherstellen.
Im Sozialrecht wird häufig bei folgenden Themen der Faktor Zeit zum Problem:
Wir haben deshalb speziell zu diesen Themen zwei Beratungsmodule entwickelt: