Integrierte Versorgung als Herausforderung
und Chance

Seit dem Jahr 2000 bietet der Gesetzgeber den Leistungsträgern im Gesundheitswesen Möglichkeiten an, effizientere Strukuren im Sinne von Qualität und Wirtschaftlichkeit zu schaffen. Er hat mit dem Jahr 2004 auch die finanzielle Basis und eine ganze Reihe von gesetzlichen Sonderregelungen zur Förderung Integrieter Versorgungsstrukturen geschaffen. Wenige Beispiele machen dies rasch deutlich:

Für Integrierte Versorgungsverträge gelten nicht ...

  • das 4. Kapitel SGB-V über die Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
  • das Krankenhausfinanzierungsgesetz
  • das Krankenhausentgeltgesetz.
  • Der Grundsatz der Beitragsstabilität ist aufgehoben für Verträge, die bis Ende 2006 geschlossen werden.

Daraus folgen bemerkenswerte Freiheiten, wie sie das Gesundheitssystem in den letzten Jahrzehnten nicht kannte. Zugleich stellen sich den niedergelassenen Ärzten, Krankenhäusern, beteiligten Physiotherapeuten und Lieferanten wie Apotheken und Sanitätshäusern Aufgaben und große Chancen, die nicht ungenutzt bleiben sollten z.B. über das Vergütungssystem...

Zeigen die Beteiligten nicht den Willen, die neuen Freiheiten in ihrem Sinne auszufüllen, wird der Gesetzgeber die Gestaltung inhaltlich selbst vornehmen. Und dies nicht unbedingt im Sinne der Leistungsträger, wie die Vergangenheit lehrt...

Mehr als eine Tendenz ...
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(vom 28.04.2005)