Systematische Überleitung von stationären Einrichtungen in ambulant betreute WohngemeinschaftenViele Institutionen der Behindertenhilfe stehen in Hamburg vor der Herausforderung, stationäre Einrichtungen entsprechend ihrer Zielvereinbarung einen Großteil ihrer Bewohner ab 2008 in ambulant betreuten Wohngruppen versorgen zu müssen. Unter dem Stichwort Ambulantisierung hat die Stadt Hamburg erklärt, dass dem Ziel „ambulant vor stationär“ Rechnung getragen werden soll. Die Einrichtungen haben in diesem Zusammenhang zugestimmt, ca. ein Drittel ihrer bisher stationär versorgten Bewohner ab spätestens 2010 ambulant zu versorgen. An diese Zielvorstellung sind viele rechtliche und organisatorische Veränderungen geknüpft, die im Alltagsgeschäft nicht nebenbei und ausschließlich mit der eigenen Mitarbeiterschaft bewältigt werden können. Die Geray Management Gesellschaft unterbreitet deshalb allen interessierten Einrichtungen das nachfolgende Unterstützungsangebot .Im Angebots-Download finden Sie weitere Informationen zur Vorgehensweise. |
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